top of page
Inflatable Armbands_edited.jpg

DABEI KANN ICH IHNEN HELFEN

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG

Das übergeordnete Ziel meiner psychologischen Beratung ist die Verbesserung Ihrer Lebensqualität.

 

In der Beratungssituation werden psychosoziale Konflikte aus verschiedenen Lebensbereichen näher betrachtet und mithilfe von neuen Strategien und Lösungsansätzen überwunden. In einem unverbindlichen Telefongespräch oder per Mail können wir erste Fragen zum Ablauf meiner Beratung klären.

 

Danach entscheiden Sie, ob Sie ein persönliches Erstgespräch wünschen.  Unsere gemeinsame Arbeit ist lösungs- und ressourcenorientiert und versteht sich als „Hilfe zur Selbsthilfe“.

 

Oft sind nur wenige Sitzungen notwendig, um ein spezifisches Thema zu bearbeiten. Sie bestimmen, wie oft Sie meine Unterstützung und Begleitung als hilfreich erachten.

Individuelle Beratungsbereiche: 

  • Lebenssituationsanalyse

  • Arbeit an persönlichen Zielen 

  • Stärkung des Selbstwertgefühls

  • Auflösung von Schuldgefühlen

  • Entscheidungsfindung

  • Lebensbewältigung nach persönlichen Krisen

  • Unterstützung bei psychosozialen Krisen

  • Berufliche Themen wie Umgang mit Stress, Burn-Out-Prophylaxe, Mobbing, Verlust des Arbeitsplatzes oder Neuorientierung

  • Bewältigung von Ängsten und Panikattacken 

  • Umgang mit Krankheit und Tod

Kosten

Erstgespräch: 50,- €
psychologische Einzelberatung / paartherapeutisches Einzelgespräch: 90,- € / 60 Minuten
Paarberatung (beide Partner): 135 € / 90 min

Die Kosten für meine psychologische Beratung oder Paartherapie werden privat abgerechnet und sind inkl. 19% Umsatzsteuer. Gegebenenfalls sind psychologische Einzelberatungsstunden steuerlich absetzbar, sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater. 

Die Beratungstermine stehen Ihnen ohne lange Wartezeit zur Verfügung. Im Gegensatz zu einer kassenärztlichen Psychotherapie werden Ihre Daten nicht an Krankenkassen oder Versicherungen weitergegeben. Dies kann z. B. vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, beim Wechsel der Krankenkasse oder bei einer Verbeamtung wesentlich sein.

 

Zusätzlich unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich frühzeitig zu benachrichtigen.
Falls Sie einen Termin später als 24 Stunden vorher absagen, erlaube ich mir, Ihnen ein Ausfallhonorar von 50 € in Rechnung zu stellen.

Wenn sie unangekündigt zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen, berechne ich den vollen Stundensatz.

bottom of page